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Sabine Constabel als Sachverständige im Ausschuss für Menschenrechte

Am 17. April 2023 fand in Berlin die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik statt.

Unser Vorstand, Sabine Constabel, war eingeladen eine Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik mit dem Schlaglicht im Kapitel B4 „Engagement der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke sexueller Ausbeutung …“ abzugeben.

Es ging darum, inwieweit das Schlaglicht im Kapitel B4 die Situation in der Prostitution in Deutschland angemessen abbildet und was ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung im Hinblick auf die Situation in der Prostitution in Deutschland beinhalten sollte, auf dessen Erstellung der 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik verweist.

 

Hier nun ihr Eingangsstatement und ein Link zur Aufzeichnung:

Guten Tag und einen herzlichen Dank für die Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme.

Ich gehöre dem Verein Sisters an, der bundesweit Frauen beim Ausstieg aus der Prostitution unterstützt. Meine Bewertung basiert auf meiner über 30-jährigen Erfahrung als Sozialarbeiterin in der Beratung und Betreuung von Prostituierten.

Der Bericht der Bundesregierung enthält im Schlaglicht B 4 keinerlei Darstellung der Situation der Prostitution in Deutschland, obwohl Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nahezu ausschließlich in der Prostitution stattfindet. Der Bericht thematisiert ausschließlich Zwangsprostitution und verschweigt das Eingebettet-Sein der Zwangsprostitution in die legalisierte Prostitution. Analysen zur Zwangsprostitution bleiben ohne Analysen der Prostitution in Deutschland ungenügend. Sie liefern keine Basis zur Bekämpfung des Menschenhandels, da sie den Nährboden von Zwangsprostitution nicht erfassen.

Ein Nationaler Aktionsplan müsste aktiv thematisieren:

  • Den Verweis auf die Beachtung internationaler Abkommen und Empfehlungen die klar benennen, dass der Menschenhandel am effektivsten durch die Eindämmung der Nachfrage zu bekämpfen ist.
  • Den Verweis, dass Menschenhandel und die Nachfrage nach Prostitution eng verwoben ist. Das beinhaltet die Anerkennung der Realität, dass Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung nahezu ausschließlich in der Prostitution stattfindet.

 

Ein Nationaler Aktionsplan müsste die sogenannte „wertebasierte (Außen)Politik“ der Bundesregierung, die den Menschenhandel im Blick haben möchte, auf das Innere ausdehnen und damit das Recht einer jeden Frau und eines jeden Menschen anerkennen und schützen nicht in der deutschen Prostitutionsindustrie vermarktet zu werden. Auch dann nicht, wenn die Person aus einem anderen Land kommt, arm, bildungsfern, gelockt, getäuscht, gezwungen, oder dazu erpresst wird. Auch dann nicht, wenn sie ein Mitglied einer ethnisch ausgegrenzten Bevölkerungsgruppe im Heimatland ist. Zum Beispiel der Roma.

 

Konkrete Maßnahmen, die in der Lage wären, den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung zu reduzieren wären

  1. die Entkriminalisierung der Prostituierten
  2. die Bekämpfung der Nachfrage durch wirksame Strafverfolgung der Freier
  3. das Verbot jeglicher Profite Dritter aus der Prostitution
  4. die Zerschlagung der Strukturen organisierter Kriminalität
  5. Ausstiegshilfen, Schutz und Unterstützung für Prostituierte und
  6. Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit durch antisexistische Erziehung und Prävention.

Deutscher Bundestag – 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik