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Politik für Frauen in der Prostitution muss immer die Nachfrageseite im Blick haben

Leni Breymaier, 2. Vorsitzende SISTERS e.V. am 25. Juni 2021: „Der Bundestag beschloss heute in den frühen Morgenstunden, der Bundesrat auch gleich heute, eine wichtige Ergänzung des Strafgesetzbuchs. Wenn Freier künftig auch leichtfertig die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage der Prostituierten oder deren Hilflosigleit verkennt, kann er zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden.

Dafür haben ich und viele andere lange gekämpft. Das ist ein großer Erfolg. Täter sind künftig strafrechtlich verantwortlich, wenn es sich ihnen aufgrund der Umstände aufdrängen müsste, dass es sich bei der oder dem Prostituierten um ein Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung handelt. Das können auffällige Eigentumstätowierungen, auffällige Zeichen von vorangegangener Gewaltanwendung, die Vorgabe bestimmter Handlungen durch Dritte oder die Bezahlung direkt an den Zuhälter sein. Auch das Fehlen von Kenntnissen der deutschen oder englischen Sprache oder wenn der Zuhälter direkt im Nebenzimmer hockt, fallen darunter. Auch wenn das Opfer besonders jung ist, sollte dem Freier ein Licht aufgehen. Kurz: Der Vorsatz wurde um den gesunden Menschenverstand ergänzt. Die Freier sind wesentlicher Teil der Ausbeutung und müssen für ihr Tun auch in die Verantwortung genommen werden. Sobald es die ersten Urteile gibt, werden die Freier kapieren, dass auch das Abfeiern des Missbrauchs von Zwangsprostituierten in Freierforen nicht mehr angezeigt ist, dass die Gesellschaft ihr Verhalten ächtet und dass es auch bestraft wird. Danke an alle, die hier hartnäckig drangeblieben sind!“