In einem zweiten Verfahren gegen Ruby Rebelde konnte der Verein SISTERS e.V. nun einen Erfolg verbuchen. Das Landgericht Stuttgart hat am 1. Juli 2025 eine einstweilige Verfügung gegen Ruby Rebelde erlassen und nun wurde auch von der Gegenseite die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
Im Rechtsstreit zwischen SISTERS e.V. und Ruby Rebelde gibt es aktuell leider noch nichts Neues zu berichten. Die Mühlen des Rechtsstaats mahlen langsam. Im Februar 2025 wurde die Klage im Hauptsacheverfahren am Landgericht Berlin abgewiesen. Das Landgericht war der Ansicht, dass die Aussage „SISTERS e.V. argumentiert strukturell antisemitisch“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Da wir dieses skandalöse Urteil so nicht stehen lassen wollten und wir auch viel Zuspruch erfahren hatten, haben wir uns entschieden, in Berufung zu gehen.