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Aktueller Stand im Rechtsstreit SISTERS e.V. gegen Ruby Rebelde im Oktober 2025

In einem zweiten Verfahren gegen Ruby Rebelde konnte der Verein SISTERS e.V. nun einen Erfolg verbuchen. Das Landgericht Stuttgart hat am 1. Juli 2025 eine einstweilige Verfügung gegen Ruby Rebelde erlassen und nun wurde auch von der Gegenseite die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.

Im Rechtsstreit zwischen SISTERS e.V. und Ruby Rebelde gibt es aktuell leider noch nichts Neues zu berichten. Die Mühlen des Rechtsstaats mahlen langsam. Im Februar 2025 wurde die Klage im Hauptsacheverfahren am Landgericht Berlin abgewiesen. Das Landgericht war der Ansicht, dass die Aussage „SISTERS e.V. argumentiert strukturell antisemitisch“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Da wir dieses skandalöse Urteil so nicht stehen lassen wollten und wir auch viel Zuspruch erfahren hatten, haben wir uns entschieden, in Berufung zu gehen.

Die genauen Hintergründe kann man hier nachlesen: https://sisters-ev.de/2025/04/04/ist-es-antisemitisch-die-interessengemeinschaft-von-zuhaeltern-als-lobby-zu-bezeichnen-aufruf-zu-unterstuetzung-in-rechtsstreit/

Leider wird Ruby Rebelde nicht müde, uns weiterhin zu verunglimpfen. Mitte Juni ist uns auf ihren Social-Media-Profilen und ihrer Homepage eine Äußerung aufgefallen, die ganz eindeutig falsch ist und die nicht mit viel Fantasie in den Bereich der Meinungsfreiheit gezogen werden kann. Ruby Rebelde hatte behauptet, dass ein Mitglied von SISTERS e.V. ein Kirchentagspodium gestört hätte. Wir und unsere Mitglieder wurden wieder unmöglich dargestellt.

Diese Darstellung hat uns schockiert und wir haben Kontakt zu verschiedenen Personen aufgenommen, die auf dem Kirchentag anwesend waren und die besagte Veranstaltung besucht hatten. Es stellte sich dann heraus, dass der Ablauf ein ganz anderer war. Die besagte Person hat mit keinem Wort SISTERS erwähnt. Sie hat sich dem Podium als Opfer von Menschenhandel vorgestellt und ihr wurde nach Widerspruch zu den Äußerungen auf dem Podium das Wort entzogen.

Das ist aus unserer Sicht der eigentliche Skandal: Ein Opfer vom Menschenhandel wird auf dem Kirchentag abgekanzelt.

Nachdem unsere Finanzvorständin Karen Ehlers Kontakt mit besagter Person aufgenommen hatte und nun ihre Identität kannte, konnte sie mit gutem Gewissen in einer eidesstattlichen Versicherung erklären, dass die betroffene Person kein Mitglied von SISTERS e.V. ist. Unser Anwalt Jonas Jacob hat Ruby Rebelde dann wegen dieser eindeutigen Falschaussage abgemahnt. Da sie auch nach über einer Woche nach Ablauf der gesetzten Frist nicht reagiert hatte, musste Herr Jacob einen Antrag auf einstweilige Verfügung einreichen. Am 01.07.2025 hat das Landgericht Stuttgart diese im Eilverfahren erlassen. Nach erfolgreicher Zustellung des Urteils hat Rebelde die Beiträge gelöscht und nun wurde die Verfügung auch als endgültige Regelung von ihr anerkannt. Sie hat die Kosten dieses Verfahrens zu tragen.

Wir danken Herrn Dr. Jonas David Jacob LL.M. außerordentlich für seinen Einsatz für Sisters e. V. und seine hilfreichen Ratschläge. Wir fühlen uns sehr gut vertreten.