Wir sind so einiges an unverschämten Unterstellungen und Verleumdungen gewohnt und haben uns bisher immer darauf verlassen, dass sich die Angriffe selbst als das entlarven, was sie sind: die zumeist plumpen Bemühungen von Profiteuren und Profiteurinnen der Prostitutionsindustrie, ihr Einkommen zu sichern und die Etablierung stärkerer und wirksameren Gesetze gegen die sexuelle Ausbeutung von Frauen zu erschweren.
Doch nun wurde unsere Geduld überstrapaziert und wir haben uns entschieden, einer Aktivistin, die vorgibt die Interessen von Sexarbeiterinnen zu vertreten, eine Grenze aufzuzeigen. Wir verwehren uns gegen Lügen, unwahre Tatsachenbehauptungen und schmähkritische Meinungsäußerungen die Ruby Rebelde, Vorstandsmitglied von Hydra, in einem Vortrag im Mai bei der Diakonie Deutschland im Kontext eines Fachtags der „Initiative Respekt und Schutz für Sexarbeiter*innen“ zum Prostitutionsschutzgesetz, von sich gegeben hat. Jetzt hat das Landgericht Berlin entschieden: Rebelde „hat es zu unterlassen, zu behaupten, Sisters e.V. nutze Argumentationen, die ’strukturell antisemitisch‘ seien und zeige Herangehensweisen und Tendenzen auf, die ’strukturell antisemitisch‘ seien .“ Damit ist der Versuch uns zu diskreditierten einmal mehr gescheitert.
Besonders infam dabei ist, dass Rebelde natürlich genau weiß, dass Sisters im großen Umfang genau diejenigen unterstützt, für die sie zu sprechen vorgibt. Uns in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, soll offensichtlich Menschen abhalten, an Sisters zu spenden, um damit zu verhindern, dass wir prostituierte Frauen helfen können. Eine der letzten Frauen, die wir mit sehr viel Geld unterstützt haben, hat in einem Bordell gearbeitet und wurde dort von einem Sexkäufer so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus gebracht werden musste. Neben dem Trauma und den körperlichen Verletzungen, blieben der Frau auch jede Menge Schulden, auf die sie sitzen geblieben wäre, hätten wir hier nicht helfen können.
Ruby Rebelde ist gegen die einstweilige Verfügung in Berufung gegangen. Das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Berlin dauert an.