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„Alle Strafanzeigen der Bordellbetreiber gegen Breymaier eingestellt“

Am 6. Januar diesen Jahres informierte die „Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht“ in einer Pressekonferenz darüber, dass fünfzig Bordellbetreiber Strafanträge gegen die  Bundestagsabgeordnete und Vorstandsmitglied von Sisters – Ausstieg aus der Prostitution e.V., Leni Breymaier, wegen übler Nachrede/Verleumdung gestellt haben. Dies führte lokal aber auch bundesweit zu Berichterstattungen.

Über den Ausgang dieser Strafanträge informierten Frau Breymaier, ihr Rechtsanwalt Jens Rabe und vom Sisters-Vorstand Sabine Constabel und Karen Ehlers, am Donnerstag, 22. Juli 2021, im Wahlkreisbüro von Leni Breymaier in Aalen.

Aus der Pressemitteilung:

Die knapp fünfzig Strafanzeigen, die Mitglieder der „Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht“ im vergangenen Dezember gegen die Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier eingereicht haben, wurden von der Berliner Staatsanwaltschaft allesamt ohne weitere Ermittlungen eingestellt.

Die Äußerungen von Frau Breymaier zu Corona-Hilfen für Bordellbetreiber vom letzten Jahr sind alle durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Breymaier setzt sich seit Jahren gegen die liberale Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland ein. Sie kämpft für das so genannte Nordische Modell in der Prostitution in Deutschland, also für die Entkriminalisierung der Frauen, die Bestrafung der Freier, Aufklärung der Gesellschaft und Ausstiegshilfen. Diese Aktivitäten sind der Prostitutionslobby ein Dorn im Auge. Breymaier schätzt die jetzt eingestellten Strafanzeigen als „im Milieu durchaus übliche Einschüchterungsversuche“ ein.

Nachdem die Bordellbetreiber selbst in einer bundesweiten Pressekonferenz die Anzeigen bekanntgemacht hatten, ist es Breymaier wichtig, dass auch deren Einstellung zur Kenntnis genommen wird.

Jens Rabe, der Anwalt von Frau Breymaier kommentiert die Einstellungen: „Die Vorwürfe der falschen Verdächtigung (§164 StGB) und der Beleidigung (§185 StGB) sind nicht gerechtfertigt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat absolut keinen Grund für strafrechtliche Ermittlungen gesehen. Die Aussagen von Leni Breymaier sind ganz klar von der politischen Meinungsfreiheit gedeckt. Man kann mit anderen Worten sagen, dass die Anzeigenerstatter voll auf die Schnauze gefallen sind.“

Rabe weiter: „Schon ein Anfangsverdacht ist nicht gegeben gewesen. Frau Breymaier hat durch ihre Aussage lediglich auf die massiven 2 Menschenrechtsverletzungen in Bordelle aufmerksam gemacht, die in der Anzeige selbst durch den Anzeigenerstatter durch die Formulierung von ‚schwarzen Schafen in der Branche‘ bestätigt werden. Damit waren alle Aussagen inhaltlich korrekt.“

Breymaier findet es speziell, dass die Bordellbetreiber ihr vorwerfen, Politik zu machen. „Ja was denken die denn, was Politikerinnen den ganzen Tag so machen“, wundert sich die Abgeordnete.

Hier zum Bericht in der Stuttgarter Zeitung.